FörderGeld

Unsere Förderabteilung bündelt langjährige Praxis mit fundiertem Wissen. Bei Bedarf arbeitet diese auch mit externen Energieeffizienzberatern und BAFA-Energieeffizienzexperten zusammen. Wir begleiten unsere Kunden von Anfang an durch die Förderbeantragung.

Dazu identifizieren wir schon bei den ersten Beratungsgesprächen die ideale Förderung. So wissen unsere Kunden bereits bei der Entscheidungsfindung, mit welchen Zuschüssen sie rechnen können. Um abzusichern, dass die Förderung auch tatsächlich auf das Konto der Kunden fließt, beantragen wir noch vor der endgültigen Auftragserteilung die entsprechenden Förderungen und begleiten unsere Kunden mindestens bis zur Auszahlung des Geldes durch die Förderstelle. So können unsere Kunden sicher sein, die ihnen zustehenden Förderungen auch zu erhalten

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme:

BUNDESFÖRDERUNG EFFIZIENTE GEBÄUDE

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizient und der Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden gesteigert und die CO2-Emissionene gesenkt werden. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).


KFW-PROGRAMM 433

Mit dem Förderprogramm 433 „Brennstoffzelle“ unterstützt die Bundesregierung die flächen-deckende Einführung der Brennstoffzellentechnologie zur Wärme- und Stromversorgung in Gebäuden in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses seitens der KfW-Bank. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag (Grundförderung) von 6.800 EUR und einem von der jeweiligen Geräteleistung abhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 550 EUR je angefangen 0,1 kWel elektrischer Leistung. Für die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz kommenden Brennstoffzellen-BHKWs mit einer elektrischen Leistung von 0,75 kWel bzw. 1,5 kWel ergeben sich Förderungen von 11.200 EUR bzw. 15.050 EUR.


KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ

Ein weiteres zentrales Förderinstrument für BHKWs ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Jedoch findet diese Förderung auf Anlagen, die nach dem KfW-Programm 433 gefördert werden, keine Anwendung mehr. Von der Förderung nach dem KWKG profitieren damit nur noch klassische BHKWs ohne Brennstoffzellen-Technologie. Als Ausgleich wurde jedoch gleichzeitig die Brennstoffzellenförderung der KfW erhöht.

Nach dem KWKG erhält der Betreiber einer KWK-Anlage mit einer Leistung von bis zu 50 kWel einen Zuschlag in Höhe von 16 ct/kWh für KWK-Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Für selbstverbrauchten KWK-Storm erhält der Betreiber einen Zuschlag in Höhe von 8 ct/kWh. Diese Förderung ist jedoch begrenzt auf 30.000 Vollbenutzungsstunden und unterliegt einer jährlichen Höchstsumme. 

Für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kWel besteht eine Sonderregel. Betreiber solcher Anlagen erhalten auf Antrag einen pauschalierten Zuschuss von 4 ct/kWh für 60.000 Vollbetriebsstunden.


UNSERE EXPERTEN SIND FÜR SIE DA

Sie wollen sich darüber informieren, ob Ihnen Fördergelder zustehen?

Gerne beraten wir Sie vorab, bevor Sie eine neue Heizung kaufen oder eine energetische Sanierung an Ihrem Haus vornehmen lassen, um Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzuzeigen.

Unsere Vorabberatung ist kostenfrei. Bei uns gilt: Wir informieren Sie, damit Sie entscheiden können. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie sich für uns entscheiden, damit sowohl die Fördergelder als auch die handwerkliche Umsetzung einwandfrei sichergestellt sind.


UNSER SERVICE FÜR HANDWERKSUNTERNEHMEN 

Als Spezialisten für die Beantragung von staatlichen Förderungen bieten wir auch anderen Handwerksunternehmen die Leistungen unserer Förderabteilung an. So profitieren auch Ihre Kunden von unserer Erfahrung und Expertise. Sprechen Sie uns an

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